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Rückverrechnung mit der Krankenkasse

In meiner Praxis haben Sie die Möglichkeit, einenTeil der Kosten von Ihrer Krankenkasse refundiert zu bekommen. Dazu benötigen Sie nach dem Erstgespräch (bis spätestens zur zweiten Therapiestunde) eine ärztliche Zuweisung. In Folge wird dann nach der zehnten Einheit ein Antrag mit krankheitswertiger Diagnose eingereicht. 

Selbstverständlich ist es auch möglich, Psychotherapie unabhängig von ihrer Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. 

 

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